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   LSG Bayern, 30.11.2022 - L 19 R 761/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,43284
LSG Bayern, 30.11.2022 - L 19 R 761/18 (https://dejure.org/2022,43284)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30.11.2022 - L 19 R 761/18 (https://dejure.org/2022,43284)
LSG Bayern, Entscheidung vom 30. November 2022 - L 19 R 761/18 (https://dejure.org/2022,43284)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • BAYERN | RECHT

    SGB IX § 14 Abs. 4 Satz 1 idF bis 31.12.2017; SGB IX § ... 42 Abs. 1 Nr. 3 idF bis 31.12.2017; SGB IX § 5 Nr. 2; SGB IX § 6 Abs. 1 Nr. 4; SGB VI § 11 Abs 2a Nr. 1; SGB VI § 11 Abs. 2a Nr. 2; SGB VI § 116 Abs. 2
    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • rewis.io

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Teilhabeleistungen; Anspruch auf Teilhabeleistungen gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI ohne Bezug einer Erwerbsminderungsrente; Erstattung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zwischen Sozialleistungsträgern

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Teilhabeleistungen; Anspruch auf Teilhabeleistungen gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI ohne Bezug einer Erwerbsminderungsrente; Erstattung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zwischen Sozialleistungsträgern

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 436
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R

    Zuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2022 - L 19 R 761/18
    Der Senat hat die Beteiligten unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 26.02.2020, B 5 R 1/19 R, um ergänzende Stellungnahme gebeten.

    Eine Beiladung des Versicherten zum Rechtsstreit war nicht erforderlich (vgl. BSG, Urteil vom 26.02.2020 - B 5 R 1/19 R - juris).

  • LSG Bayern, 07.07.2022 - L 14 R 184/21

    Rentenversicherung: Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben im

    Auszug aus LSG Bayern, 30.11.2022 - L 19 R 761/18
    Der Wortlaut des § 11 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI ist hinreichend klar; eine erweiternde Anwendung ist nicht geboten (vgl. BayLSG, Urteil vom 07.07.2022 - L 14 R 184/21 - juris).
  • LSG Bayern, 15.02.2023 - L 19 R 498/18

    Zuständigkeit des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung für Leistungen zur

    Demgegenüber ordnet § 42 Abs. 1 SGB IX a.F. eine vorrangige Zuständigkeit der Bundesagentur für Arbeit an, soweit nicht andere denkbare Rehabilitationsträger vorrangig zuständig wären (Bayer. Landessozialgericht, Urteil vom 30.11.2022, - L 19 R 761/18 -, juris).

    Eine schnelle Klärung der Zuständigkeit innerhalb von 2 Wochen ist nur dann zu gewährleisten, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen eindeutig klärbar sind wie z. B. die Erfüllung der Wartezeit nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI, die Frage einer vorangegangenen medizinischen Rehabilitation im Sinne des § 11 Abs. 2a Nr. 2 SGB VI oder auch der Bezug einer Rente, der eindeutig festgestellt werden kann, wenn im Zeitpunkt der Antragstellung auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bereits ein Rentenbescheid vorliegt und tatsächlich Rente bezogen wird (Bayer. LSG, Urteil vom 30.11.2022 - L 19 R 761/18 -, juris. Bayer. LSG, Urteil vom 07.07.2022 - L 14 R 184/21 - juris).

  • LSG Bayern, 30.11.2022 - L 19 R 584/18

    Aufgedrängte Zuständigkeit, Beschleunigung der Zuständigkeitserklärung,

    Der Senat teilt auch nicht die Überlegungen diese Vorschrift erweiternd auszulegen (vgl. Urteil des Senats vom selben Tag, Az. L 19 R 761/18).
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